Energieberatung DIN V 18599

Eine Energieberatung hilft, die Energieeffizienz zu erhöhen. Sie bietet zudem Zugang zu staatlichen Förderprogrammen für finanzielle Unterstützung.

Einführung

Energieberatung für Unternehmen ist ein strukturierter Prozess, der darauf abzielt, die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden sowohl im Bestand als auch im Neubau zu optimieren.

Durch die Beratung werden Energieeinsparpotenziale identifiziert und maßgeschneiderte Maßnahmen entwickelt, um den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Dieser Prozess ist besonders wichtig, da er Unternehmen hilft, Kosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Quelle: cleverwatt
Zielsetzung

Die Hauptziele der Energieberatung sind:

1.   Steigerung der Energieeffizienz: Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Hierbei liegt der Fokus auf der Gebäudehülle, sowie Wärme- und Kälteprozesse.

2.   Kostensenkung: Senkung der laufenden Kosten für Strom, Wärme und Kälte.

3.   Klimaschutz: Reduktion der CO₂-Emissionen durch effizientere Nutzung von Energie und Integration erneuerbarer Energien.

Vorteile

Eine professionelle Energieberatung bietet zahlreiche Vorteile:

1.   Kostenersparnis: Reduktion der Energiekosten durch gezielte Maßnahmen.

2.   Förderung: Attraktive Fördermöglichkeiten, wie z.B. ein Zuschuss von bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Sowie die Förderung von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen.

3.   Kompetente Unterstützung: Experten helfen bei der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts und begleiten die Umsetzung.

4.   Umfassende Analyse: Detaillierte Analyse des Gebäudes und der Energiesysteme zur Identifikation von Schwachstellen und Einsparpotenzialen.

5.   Langfristige Planung: Erstellung eines Sanierungsfahrplans für schrittweise oder umfassende energetische Modernisierung.

Voraussetzungen

Für die Inanspruchnahme der Energieberatung und die damit verbundenen Förderungen gelten bestimmte Voraussetzungen:

1.   Förderfähige Gebäude: Die Beratung richtet sich an Nichtwohngebäude, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die energetische Modernisierungen durchführen möchten.

2.   Zuschusshöhe: Die Förderhöhe variiert je nach Nettogrundfläche des Gebäudes:

     •   Unter 200 m²: maximal 850 Euro Zuschuss

     •   200 m² bis 500 m²: maximal 2.500 Euro Zuschuss

     •   Über 500 m²: maximal 4.000 Euro Zuschuss

3.   Förderantrag: Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns noch heute über unser Kontaktformular, um mehr über unsere Energieberatung und die Fördermöglichkeiten zu erfahren. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu einer effizienteren und nachhaltigeren Nutzung Ihrer Gebäude zu begleiten.

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