Energieaudit DIN 16247-1

Ein Energieaudit ist der Startpunkt, um die Energiekosten zu senken, die Energieeffizienz zu verbessern & von attraktiven Fördermöglichkeiten zu profitieren.

Einführung

Ein Energieaudit ist eine detaillierte und systematische Analyse des Energieverbrauchs in einem Unternehmen, durchgeführt von bundesweit zugelassenen Experten. Ziel ist die Erhöhung der Energieeffizienz und Senkung der Energiekosten.

Im Rahmen der Analyse werden alle Energieverbraucher erfasst und die technischen Systeme, Verbrauchsprozesse und Betriebsabläufe untersucht, um gezielte Handlungsempfehlungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs entwickeln.

Darüber hinaus wird die Wirtschaftlichkeit und Amortisationsdauer der einzelnen Energie-Effizienz-Maßnahmen unter Berücksichtigung der vielfältigen Fördemöglichkeiten, die Inventionen spürbar entlasten, berechnet.

Quelle: cleverwatt GmbH
Energiekosten-Einsparung von über 50% ....

... sind durch ein Energie-Audit realisierbar. Die möglichen Optimierungsmaßnahmen sind vielfältig und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Diese können von falsch eingestellten Belüftungsanlagen über Klima-, Hydraulik- oder Druckluftanwendungen bis hin zu ineffizienter Beleuchtungstechnik reichen. Die Amortisationszeiten für derartige Maßnahmen sind in der Regel sehr kurz.

Vorteile

Ein Energieaudit bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

1.   Kostensenkung: Die Durchführung eines Energieaudits stellt die Basis zur Realisierung ganzheitlicher Kosteneinsparpotentiale dar.

2.   Fördermittel und Anreize: Unterstützung bei der Identifikation und Beantragung staatlicher Förderprogramme für energieeffiziente Maßnahmen.

3.   Wettbewerbsfähigkeit: Reduzierte Betriebskosten und ein verbessertes Umweltimage stärken die Marktposition des Unternehmens.

4.   Persönliche Beratung: Individuelle Unterstützung durch qualifizierte Auditoren und Experten.

Voraussetzungen

Für die Durchführung eines Energieaudits und die Inanspruchnahme von Förderungen gelten bestimmte Voraussetzungen:

1.   Qualifizierte Auditoren: Das Audit muss von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchgeführt werden.

2.   Gesetzliche Verpflichtung: Große Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz über 50 Millionen Euro oder jährliche Bilanzsumme über 43 Millionen Euro) sind gemäß EDL-G zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits verpflichtet (sofern kein Energiemanagementsystems ISO 50001 vorhanden ist).

3.   Förderfähigkeit: Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind zwar nicht zur Durchführung verpflichtet, können aber freiwillig ein Audit durchführen und dafür Fördermittel, z.B. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beantragen.

4.   Förderprogramme: Die BAFA bietet eine staatliche Förderung für die Durchführung eines Energieaudits im KMU-Sement in Höhe von 50% der Kosten (bis 6.000 Euro) an.

5.   Durchführung und Meldung: Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500.000 kWh pro Jahr müssen regelmäßig ein Energieaudit durchführen oder alternativ die Bagatellschwellenregelung in Anspruch nehmen.

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